top of page

Aktuelles & Formulare

Wichtige Informationen, Dokumente & Formulare

jederzeit von zu Hause aus bequem downloaden.

Ihr einfacher Wechsel zur
LACARA Immobilienverwaltung

Ein Wechsel der Hausverwaltung muss nicht kompliziert sein: Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess –

strukturiert, transparent und ohne zusätzliche Arbeit für die Eigentümer.
Von der Datenübernahme über die Einrichtung neuer WEG-Konten bis hin zur Information aller Beteiligten: Wir sorgen für einen reibungslosen Übergang und sind ab dem ersten Tag voll einsatzbereit.

So einfach kann ein Verwalterwechsel sein.

SEPA-Lastschriftmandat für Eigentümer

Erteilen Sie uns jetzt bequem ein SEPA-Lastschriftmandat – so werden fällige Zahlungen automatisch, sicher und pünktlich von Ihrem Konto abgebucht.

Vertretungsvollmacht Eigentümerversammlung

Falls Sie nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, erteilen Sie mittels dieses Formulars einer anderen Person die Vertretungsvollmacht.

Antrag auf Tagesordnungspunkt - Eigentümerversammlung

Eigentümer können eigene Themen zur nächsten Eigentümerversammlung anmelden. Nutzen Sie hierfür nachfolgendes Formular und senden Sie es fristgerecht an uns. Der Antrag wird geprüft und – sofern formal korrekt – in die Tagesordnung aufgenommen.

Formular zur Eigentümeränderung

Mit unserem Formular zur Eigentümeränderung können Sie uns alle wichtigen Informationen zum Wechsel schnell und unkompliziert übermitteln. So stellen wir sicher, dass Daten, Zustellungen und Hausgeldabrechnungen sofort korrekt aktualisiert werden. 

Vertretungsvollmacht Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Mit unserer Vertretungsvollmacht für die Sondereigentumsverwaltung können Sie alle Aufgaben rund um Ihre Wohnung ganz einfach delegieren. Ob Mietangelegenheiten, Reparaturen oder Übergaben – bevollmächtigen Sie uns, Ihr Sondereigentum zuverlässig zu betreuen.

Mieterwechsel-Formular

Mit dem Mieterwechsel-Formular erfassen Sie alle wichtigen Angaben zum Aus- und Einzug bequem an einem Ort. Das hilft uns, den Mieterwechsel zügig und korrekt zu bearbeiten.

Änderung Kontoverbindung

Sie haben Ihre Bank gewechselt oder möchten, dass künftig von einem anderen Konto abgebucht wird? Mit dem folgenden Formular können Sie uns Ihre neuen Kontodaten mitteilen.

Checkliste für Mietinteressenten

Welche Unterlagen sind für den Vertragsabschluss wichtig? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

Mieterselbstauskunft

Für die Anmietung einer Wohnung ist eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft hilfreich. Sie ermöglicht uns eine fundierte Einschätzung der wirtschaftlichen Situation und der Wohnverhältnisse.

Vorvermieterbescheinigung

Lassen Sie das nachfolgende Formular bitte von Ihrem derzeitigen Vermieter ausfüllen und reichen Sie es zusammen mit Ihren Unterlagen für die Anmietung einer Wohnung bei uns ein.

Wohnungsgeberbestätigung
der Stadt Velbert

Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung, die vom Vermieter oder der Vermieterin oder der Person ausgestellt wird, die die Wohnung zur Verfügung stellt. Sie dient als Nachweis für den Wohnsitz und wird vom Einwohnermeldeamt als Nachweis für den Ein- und Auszug von Mietern und Mieterinnen verlangt.

Die Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde zu erfolgen (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)).

SEPA-Lastschriftmandat für Mieter

Erteilen Sie uns jetzt bequem ein SEPA-Lastschriftmandat – so werden fällige Zahlungen automatisch, sicher und pünktlich von Ihrem Konto abgebucht.

Merkblatt richtiges Heizen und Lüften

Das Merkblatt von Haus & Grund Deutschland erklärt einfache Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchtigkeit, Schimmelbildung und Energieverlusten. Bitte beachten Sie die Empfehlungen gerade in den Wintermonaten.

Weitergehende Informationen können Sie auch unter nachfolgendem Link des Bundesministeriums Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) nachlesen: BMUKN: Richtiges Lüften und Heizen

​Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht ab 01.01.2027

Bis 31. Dezember 2026 müssen alle vorhandenen Messgeräte für Heizung und Wasser, die nicht fernablesbar sind,

  • nachgerüstet oder

  • durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

​

Was bedeutet das für Sie?

  • Betriebsverbot für nicht fernablesbare Geräte ab 2027

  • Kürzungsrecht der Nutzer: 3 % auf den abgerechneten Verbrauchskostenanteil

  • Kein Ablesetermin in der Wohnung mehr erforderlich

  • Monatliche Verbrauchsinformationen verpflichtend
    (z. B. über Webportal, App oder E-Mail gemäß § 6a Abs. 1 HKVO)

  • Mehr Transparenz bei Heiz- und Nebenkostenabrechnungen

 

Rechtliche Grundlage ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
Sie soll durch regelmäßige Verbrauchsinformationen das Bewusstsein für Energie- und Wasserverbrauch stärken und zu einem effizienteren Umgang motivieren – für Mieter und Eigentümer.

bottom of page