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Solarpflicht in NRW ab 2026 – Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen

  • Autorenbild: Larissa Mansfeld
    Larissa Mansfeld
  • 25. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Feb.

Photovoltaikanlage auf saniertem Dach
Solarpflicht gilt in NRW seit 2026 auch für Bestandsgebäude

Die Einführung der Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt Eigentümer und Vermieter vor neue Herausforderungen und Chancen. Als Hausverwaltung stehen wir im Austausch mit WEGs und Vermietern, um diese weitreichende gesetzliche Änderung verständlich, praxisnah und rechtssicher zu begleiten.


Was bedeutet die Solarpflicht?

In NRW tritt ab dem 1. Januar 2026 ein entscheidender Abschnitt der Solarpflicht in Kraft: Bei bestehenden Gebäuden muss im Rahmen einer Dachsanierung künftig eine Photovoltaik- oder gleichwertige Solaranlage installiert werden. Konkret heißt das: Sobald die volle Erneuerung der Dachhaut beginnt, kann die Pflicht ausgelöst werden – unabhängig davon, wann der Auftrag vergeben wurde.

Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien für viele Eigentümer und Vermieter verbindlich. Die Pflicht gilt für Wohn- und gemischt genutzte Gebäude, die in Nordrhein-Westfalen stehen und bei denen nach dem Stichtag umfassende Dacharbeiten durchgeführt werden.


Für wen gilt die Photovoltaik-Pflicht?

Die Pflicht trifft eine breite Gruppe von Eigentümern:

  • Private Wohneigentümer und WEGs – z. B. Ein- oder Mehrfamilienhäuser

  • Vermieter, die Dacharbeiten an Bestandsgebäuden planen

Neu ist vor allem, dass diese Pflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude gilt, sobald das Dach erneuert wird.


Technische Anforderungen und Mindestgrößen an Photovoltaikanlagen

Die Solarpflicht sieht Mindestanforderungen an die Größe der Anlage vor, die erfüllt werden müssen, um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Für Bestandsgebäude gelten – je nach Gebäudetyp – Pauschalwerte oder Flächenanteile.

Beispielwerte:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Mindestleistung ca. 3 kWp

  • Mehrfamilienhäuser mit 3–5 Wohneinheiten: ca. 4 kWp

  • Mehrfamilienhäuser mit 6–10 Wohneinheiten: ca. 8 kWp

  • Alternativ: 30 % der grundsätzlich geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen

    (Diese Werte dienen der Orientierung und können durch rechtliche Details variieren.)


Als Hausverwaltung unterstützen wir Sie dabei, Angebote einzuholen und die Anlagenplanung vorausschauend in Bau- oder Sanierungsprozesse einzubinden.


Ausnahmen: Wann entfällt die Solarpflicht?

Nicht in jedem Fall muss zwingend eine Anlage installiert werden. Ausnahmen gelten

z. B.:

  • Ungeeignete Dachflächen (statisch nicht tragfähig, völlig nach Norden ausgerichtet)

  • Wirtschaftlich nicht vertretbare Umsetzung

  • Denkmalgeschützte Gebäude oder eingeschränkte Gestaltungssatzungen

  • Sehr kleine Gebäude mit < 50 m² Nutzfläche


Das bedeutet aber auch: Eine wirtschaftliche Prüfung sollte immer Bestandteil der Planungsphase sein. Unsere Immobilienverwaltung unterstützt hier gern bei der Koordination von Fachgutachten oder dem Einholen von Befreiungsanträgen bei der Bauaufsichtsbehörde.


Pflichten für Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Für Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften ist wichtig:

  1. Frühzeitige Abstimmung in der WEG-Versammlung:

    • Dachsanierungen und PV-Installationen gehören im Regelfall auf die Tagesordnung.

    • Ein Beschluss der Eigentümer ist notwendig, bevor verbindliche Aufträge vergeben werden.

  2. Abstimmung mit Netzbetreibern und Energieversorgern:

    • Die Anmeldung und Einspeisung der erzeugten Energie kann Auswirkungen auf Mieterstrommodelle oder Einspeisevergütungen haben.

  3. Wirtschaftliche Aspekte im Blick behalten:

    • Neben der Pflicht kann die Nutzung eigener Solarenergie erhebliches Einspar- und Ertragspotenzial bieten.

    • Fördermittel, Mieterstrom-Modelle oder Leasing-Optionen sollten geprüft werden.


Fazit

Ob Sie als Vermieter Ihre Immobilie energetisch modernisieren oder als Teil einer WEG-Verwaltung größere Sanierungsprojekte vorhaben: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich aktiv mit der Solarpflicht auseinanderzusetzen und professionell unterstützen zu lassen.




Unsere Empfehlung für Vermieter und WEGs

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung. Wir als Ihre Hausverwaltung stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite – von der rechtssicheren Projektvorbereitung bis zur Umsetzung der Solaranlage. Kontaktieren Sie uns!




 
 
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