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Neue Pflichten beim Energieausweis ab Mai 2026 – Das müssen Sie wissen

  • Autorenbild: Larissa Mansfeld
    Larissa Mansfeld
  • vor 4 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Ab Mai 2026 stehen Hauseigentümer und Immobilienprofis in Deutschland und der ganzen EU vor einer grundlegenden Änderung in der Energieausweis-Praxis. Die Neuerungen haben weitreichende Folgen – von einer einheitlichen EU-Skala über erweiterte Pflichtfälle bis zu digitalen Entwicklungen wie dem Renovierungspass.

 

Warum ändern sich die Regeln?

Die Veränderungen beruhen auf der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die darauf abzielt, Gebäude energieeffizienter zu machen und die Klimaziele der EU zu erreichen.

 

Energieausweis
Neue Pflichten beim Energieausweis

1. Einheitliche Energieeffizienz-Skala A bis G

Bisher waren Energieausweise in Deutschland mit einer Skala von A+ bis H ausgestattet. Nach Mai 2026 gilt für neu ausgestellte Energieausweise europaweit eine neue, einheitliche Skala: A bis G.

  • A = ausschließlich Nullemissionsgebäude

  • G = schlechteste 15 % des nationalen Gebäudebestands

  • B–F = mittlere Effizienzklassen, gleichmäßig verteilt


Diese Skala soll die Vergleichbarkeit von Gebäuden im gesamten EU-Raum verbessern – ähnlich dem bekannten System bei Haushaltsgeräten.


Tipp: Energieausweise, die vor dem Stichtag erstellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit (bis maximal 10 Jahre). Sie werden also nicht automatisch ungültig, sondern nur bei Neu-Ausstellung gelten neue Regeln.

 

2. Erweiterte Pflichtfälle für den Energieausweis

Bisher mussten Energieausweise hauptsächlich vorliegen, wenn ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wurde. Ab Mai 2026 wird der Pflichtbereich deutlich ausgeweitet.


Wann wird der Ausweis künftig verlangt?

·       Verkauf von Gebäuden

·       Vermietung oder Verpachtung

·       Verlängerung von Mietverträgen

·       größere Renovierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle oder Sanierungskosten > 25 % des Gebäudewertes)

·       Nutzung oder Eigentum durch öffentliche Institutionen


Eigentümer, die ihr Gebäude selbst nutzen und nicht vermieten oder verkaufen, bleiben weiterhin von der Pflicht in der Regel ausgenommen.


Bußgelder können bei Nicht-Beachtung bis zu 10.000 € betragen – ein starker Anreiz, die neuen Pflichten ernst zu nehmen.

 

3. Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis – Was bleibt?

Auch nach den Änderungen bleiben die beiden bekannten Energieausweis-Typen erhalten:

  • Verbrauchsausweis: basiert auf gemessenem Energieverbrauch.

  • Bedarfsausweis: basiert auf rechnerischer Bewertung des Gebäudes.


Welche Variante Pflicht ist, richtet sich weiterhin nach Gebäudetyp, Nutzung und Bundesland – hier ändert sich also nichts Grundlegendes.

 

4. Digitalisierung & Renovierungspass

Neben dem klassischen Energieausweis plant die EU ein neues Instrument: den Renovierungspass. Dieses digitale Dokument soll einen langfristigen Sanierungsfahrplan enthalten – inklusive Empfehlungen, Kostenschätzungen, CO₂-Einsparungen und Förderhinweisen.

Der Renovierungspass soll bis spätestens Ende Mai 2026 eingeführt werden – Gebäude-Eigentümer können damit ihre Sanierungsstrategie besser planen und Fördermöglichkeiten gezielter nutzen.

 

5. Was bedeutet das für Eigentümer in Deutschland?

  • Neue Energieausweise müssen ab Mai 2026 der neuen EU-Skala entsprechen.

  • Verpflichtungen greifen jetzt auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen.

  • Alte Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer 10-Jahres-Gültigkeit gültig.

  • Bußgelder bis 10.000 € drohen bei Pflichtverstößen.


Wichtig: Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – es kann noch zu Detailanpassungen kommen, sobald der Gesetzgeber seine Version veröffentlicht.

 

Fazit: Mehr Transparenz – aber auch mehr Pflichten

Mit den neuen Regeln wird der Energieausweis zu einem noch wichtigeren Instrument für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die EU-weit einheitliche Skala und die erweiterten Pflichtfälle verbessern die Vergleichbarkeit und schaffen größere Transparenz – gleichzeitig stellen sie Eigentümer und Immobilienmarktakteure vor neue Herausforderungen.


Ob laufende Immobilienverwaltung, energetische Optimierung im Bestand oder professionelle Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen – wir unterstützen Sie ganzheitlich von der Analyse bis zur Umsetzung.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich individuell beraten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie zukunftssicher und regelkonform aufgestellt ist.




 
 
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