Grundsteuer: So wirkt sie sich auf die Nebenkostenabrechnung für Vermieter aus
- Larissa Mansfeld

- 4. Feb.
- 2 Min. Lesezeit

Die Nebenkostenabrechnung ist für Vermieter ein zentrales Thema – und eine der häufigsten Ursachen für Rückfragen oder Streitigkeiten mit Mietern. Besonders aktuell ist dabei die Grundsteuer, denn seit 2025 gilt die neue Grundsteuerregelung.
Nachfolgend erfahren Sie, wann die neue Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auftaucht, ob sie umlagefähig ist und worauf Vermieter jetzt achten sollten.
Neue Grundsteuer seit 2025: Was hat sich geändert?
Die Grundsteuer wurde reformiert und seit dem Jahr 2025 nach neuen Grundlagen berechnet. Je nach Lage, Objekt und Bundesland können sich die Beträge deutlich verändern.
Für Vermieter ist vor allem entscheidend:Die neuen Werte wirken sich direkt auf die Betriebskostenabrechnung aus.
Ab wann kann die neue Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden?
Auch wenn die neue Grundsteuer bereits seit 2025 gilt, können Vermieter die neuen Beträge erst später in der Nebenkostenabrechnung ausweisen.
Grundsteuer 2025 in der Nebenkostenabrechnung 2026
Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Ja. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Voraussetzung: Umlage im Mietvertrag vereinbart
Damit die Grundsteuer tatsächlich auf Mieter umgelegt werden darf, muss die Betriebskostenumlage wirksam im Mietvertrag geregelt sein.
Ist das der Fall, wird die Grundsteuer anteilig je nach Umlageschlüssel verteilt.
Grundsteuer erhöhen: Können Vermieter die Mehrkosten weitergeben?
Durch die Reform kann die Grundsteuer steigen – und damit auch die Betriebskosten für die Immobilie.
Wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist, gilt:
Höhere Grundsteuerbeträge können anteilig auf Mieter umgelegt werden
die Verteilung erfolgt über den Umlageschlüssel
eine nachvollziehbare Darstellung in der Abrechnung ist besonders wichtig
Grundsteuer korrekt abrechnen: Warum Transparenz jetzt entscheidend ist
Gerade bei höheren Beträgen ist die Grundsteuer ein Kostenpunkt, der bei Mietern schnell für Nachfragen sorgt. Deshalb gilt:
Je transparenter die Darstellung, desto weniger Konflikte entstehen.
Tipp für Vermieter: Grundsteuerbescheid frühzeitig prüfen
Auch wenn die neue Grundsteuer erst 2026 in der Nebenkostenabrechnung sichtbar wird, sollten Vermieter frühzeitig aktiv werden.
Das sollten Vermieter jetzt tun
neue Grundsteuerbescheide prüfen
Umlageschlüssel kontrollieren
Abrechnungsunterlagen sauber vorbereiten
Abrechnung strukturiert und nachvollziehbar erstellen
So vermeiden Sie Rückfragen, sparen Zeit und sorgen für mehr Rechtssicherheit.
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