CO₂-Preis in der Nebenkostenabrechnung: Das müssen Vermieter wissen
- Larissa Mansfeld

- 7. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Der CO₂-Preis ist längst kein Randthema mehr. Für Vermieter spielt er eine immer größere Rolle bei der Nebenkostenabrechnung, insbesondere bei den Heizkosten. Seit der gesetzlichen Neuregelung müssen die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Wer hier Fehler macht, riskiert Rückfragen, Widersprüche oder rechtliche Probleme.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der CO₂-Preis funktioniert, wie er korrekt abgerechnet wird und worauf Vermieter besonders achten sollten.

Was ist der CO₂-Preis?
Der CO₂-Preis ist eine staatlich festgelegte Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid. Er wird auf fossile Brennstoffe erhoben, die zur Beheizung von Gebäuden genutzt werden, unter anderem:
Heizöl
Erdgas
Flüssiggas
Fernwärme (abhängig von der Erzeugungsart)
Für Vermieter wichtig: Der CO₂-Preis ist Bestandteil der Heizkosten und erscheint nicht als eigenständige Position, sondern im jeweiligen Energiepreis.
CO₂-Preis in der Nebenkostenabrechnung
In der Nebenkostenabrechnung ist der CO₂-Preis Teil der Heizkostenabrechnung. Seit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG) dürfen diese Kosten nicht mehr vollständig auf den Mieter umgelegt werden.
Stattdessen erfolgt eine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter, die gesetzlich geregelt ist.
Wer zahlt den CO₂-Preis? Das Stufenmodell erklärt
Die Kostenaufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter. Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.
Grundprinzip:
Energieineffiziente Gebäude → hoher Vermieteranteil
Durchschnittliche Gebäude → Kosten werden geteilt
Sehr energieeffiziente Gebäude → Mieter trägt den CO₂-Preis vollständig
Dieses Modell soll Anreize schaffen, Gebäude energetisch zu modernisieren und langfristig Emissionen zu senken.
Pflichten für Vermieter bei der Abrechnung
Für Vermieter ergeben sich klare Anforderungen an die Heiz- und Nebenkostenabrechnung:
Der CO₂-Kostenanteil muss ausgewiesen werden
Die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter muss nachvollziehbar sein
Die Berechnung muss auf den gesetzlichen Vorgaben basieren
Abrechnungsunterlagen sollten prüfbar und transparent sein
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen häufig zu Rückfragen, Beanstandungen oder formellen Widersprüchen durch Mieter.
Unser Tipp für Vermieter
Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung frühzeitig und achten Sie auf eine klare, verständliche Darstellung der CO₂-Kosten. Eine saubere Abrechnung sorgt für Rechtssicherheit.
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