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CO₂-Preis in der Nebenkostenabrechnung: Das müssen Vermieter wissen

  • Autorenbild: Larissa Mansfeld
    Larissa Mansfeld
  • 7. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Der CO₂-Preis ist längst kein Randthema mehr. Für Vermieter spielt er eine immer größere Rolle bei der Nebenkostenabrechnung, insbesondere bei den Heizkosten. Seit der gesetzlichen Neuregelung müssen die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Wer hier Fehler macht, riskiert Rückfragen, Widersprüche oder rechtliche Probleme.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der CO₂-Preis funktioniert, wie er korrekt abgerechnet wird und worauf Vermieter besonders achten sollten.


CO2 in der Nebenabrechnung
CO₂-Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt

Was ist der CO₂-Preis?

Der CO₂-Preis ist eine staatlich festgelegte Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid. Er wird auf fossile Brennstoffe erhoben, die zur Beheizung von Gebäuden genutzt werden, unter anderem:

  • Heizöl

  • Erdgas

  • Flüssiggas

  • Fernwärme (abhängig von der Erzeugungsart)


Für Vermieter wichtig: Der CO₂-Preis ist Bestandteil der Heizkosten und erscheint nicht als eigenständige Position, sondern im jeweiligen Energiepreis.


CO₂-Preis in der Nebenkostenabrechnung

In der Nebenkostenabrechnung ist der CO₂-Preis Teil der Heizkostenabrechnung. Seit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG) dürfen diese Kosten nicht mehr vollständig auf den Mieter umgelegt werden.

Stattdessen erfolgt eine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter, die gesetzlich geregelt ist.


Wer zahlt den CO₂-Preis? Das Stufenmodell erklärt

Die Kostenaufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter. Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.


Grundprinzip:

  • Energieineffiziente Gebäude → hoher Vermieteranteil

  • Durchschnittliche Gebäude → Kosten werden geteilt

  • Sehr energieeffiziente Gebäude → Mieter trägt den CO₂-Preis vollständig

Dieses Modell soll Anreize schaffen, Gebäude energetisch zu modernisieren und langfristig Emissionen zu senken.


Pflichten für Vermieter bei der Abrechnung

Für Vermieter ergeben sich klare Anforderungen an die Heiz- und Nebenkostenabrechnung:

  • Der CO₂-Kostenanteil muss ausgewiesen werden

  • Die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter muss nachvollziehbar sein

  • Die Berechnung muss auf den gesetzlichen Vorgaben basieren

  • Abrechnungsunterlagen sollten prüfbar und transparent sein

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen häufig zu Rückfragen, Beanstandungen oder formellen Widersprüchen durch Mieter.


Unser Tipp für Vermieter

Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung frühzeitig und achten Sie auf eine klare, verständliche Darstellung der CO₂-Kosten. Eine saubere Abrechnung sorgt für Rechtssicherheit.


Unterstützung bei Nebenkostenabrechnung und Verwaltung

Sie möchten sich im Vermieteralltag entlasten und sicherstellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung rechtssicher und korrekt erstellt wird? Wir unterstützen Sie gerne bei Abrechnung und Verwaltung.


Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.


 
 
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