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Wohngebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht – Schutz für das Gemeinschaftseigentum und Schutz vor Haftungsrisiken

  • Autorenbild: Larissa Mansfeld
    Larissa Mansfeld
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Wohngebäudeversicherung – Schutz für das Gemeinschaftseigentum


Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für jede WEG. Sie schützt das Gebäude selbst – also das Gemeinschaftseigentum – vor typischen Risiken.


Was ist versichert?


In der Regel deckt die Versicherung Schäden ab durch:

  • Feuer

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

  • ggf. Elementarschäden (optional)


Versichert sind u. a.:

  • Dach, Fassade und tragende Bauteile

  • Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

  • fest verbaute Bestandteile (z. B. Heizungsanlage)


Wer ist zuständig?


Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Gemeinschaft verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß zu verwalten. Dazu gehört auch der Abschluss einer geeigneten Gebäudeversicherung.


Wichtig: Die Kosten werden über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt.


Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht – Schutz vor Haftungsrisiken


Neben Sachschäden sind auch Haftungsrisiken ein großes Thema für WEGs. Genau hier greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.


Was wird abgesichert?


Diese Versicherung schützt die WEG, wenn Dritte zu Schaden kommen, z. B.:

  • eine Person rutscht auf einem nicht geräumten Gehweg aus

  • herabfallende Gebäudeteile verursachen Schäden

  • mangelhafte Beleuchtung führt zu einem Unfall


In solchen Fällen prüft die Versicherung:

  • ob ein Anspruch berechtigt ist

  • wehrt unberechtigte Forderungen ab

  • übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche


Versicherungen in der WEG
Wohngebäudeversicherung schützt das Gemeinschaftseigentum und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht schützt vor Haftungsrisiken

Warum beide Versicherungen für WEGs unverzichtbar sind


Die Kombination aus Wohngebäudeversicherung und Haftpflicht sorgt für eine umfassende Absicherung:

  • Schutz des Gebäudes (Sachwerte)

  • Schutz vor finanziellen Risiken (Haftung)

  • Sicherheit für alle Eigentümer


Gerade bei älteren Gebäuden in Mettmann ist ein aktueller und passender Versicherungsschutz besonders wichtig.


Unsere Leistung als LACARA Immobilienverwaltung


Als LACARA Immobilienverwaltung übernehmen wir für Ihre WEG:

  • Prüfung bestehender Versicherungen

  • Optimierung von Leistungen und Beiträgen

  • Einholung und Vergleich von Angeboten

  • Schadenmanagement im Ernstfall

  • rechtssichere Verwaltung aller Versicherungsangelegenheiten


Unser Ziel: optimaler Schutz bei wirtschaftlich sinnvollen Kosten.


Besonderheiten in Mettmann


In Mettmann finden sich viele Bestandsimmobilien mit individuellem Sanierungsstand. Dadurch unterscheiden sich Risiken und Versicherungsbedarf teils erheblich.


Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungen ist daher unerlässlich.


FAQ – Versicherungen für WEGs


1. Ist eine Wohngebäudeversicherung für WEGs Pflicht?

Sie ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, gehört aber zur ordnungsgemäßen Verwaltung und ist in der Praxis unverzichtbar.


2. Wer zahlt die Versicherungsbeiträge in der WEG?

Die Kosten werden über das Hausgeld auf alle Eigentümer verteilt – entsprechend ihrer Miteigentumsanteile.


3. Was passiert im Schadensfall?

Die Hausverwaltung meldet den Schaden, koordiniert die Abwicklung und sorgt für eine schnelle Regulierung durch die Versicherung.


Fazit

Ein durchdachter Versicherungsschutz ist die Grundlage für eine sichere und stabile WEG. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, während die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht finanzielle Risiken abdeckt.


Mit LACARA Immobilienverwaltung haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen zuverlässig vertritt und für eine optimale Absicherung sorgt.


Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

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