
Verwalterbestellung – So bestellen Wohnungseigentümer rechtssicher einen WEG-Verwalter
Die Verwalterbestellung – Grundlage einer erfolgreichen WEG-Verwaltung
Die Bestellung eines WEG-Verwalters gehört zu den wichtigsten Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit der Verwalterbestellung erhält die Hausverwaltung die rechtliche Befugnis, die Gemeinschaft zu vertreten, Beschlüsse umzusetzen und die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu übernehmen.
Damit die Zusammenarbeit von Beginn an reibungslos funktioniert, sollten Eigentümer die gesetzlichen Vorgaben kennen.
Was ist eine Verwalterbestellung?
Die Verwalterbestellung erfolgt durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – im Umlaufverfahren. Mit dem Beschluss wird festgelegt, wer die Verwaltung der Gemeinschaft übernimmt und für welchen Zeitraum die Bestellung erfolgt.
Von der Verwalterbestellung zu unterscheiden ist der Verwaltervertrag. Während die Bestellung die rechtliche Legitimation des Verwalters schafft, regelt der Verwaltervertrag die konkreten Leistungen, Rechte, Pflichten und die Vergütung der Hausverwaltung.
Wie läuft eine Verwalterbestellung ab?
Eine rechtssichere Verwalterbestellung erfolgt in mehreren Schritten:
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Auswahl geeigneter Hausverwaltungen
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Einholung und Vergleich von Angeboten
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Vorstellung der Verwalter in der Eigentümerversammlung
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Beschlussfassung über die Verwalterbestellung
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Abschluss des Verwaltervertrages
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Übergabe aller Verwaltungsunterlagen durch die Vorverwaltung
Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Übergang und verhindert Verzögerungen bei der Verwaltung Ihrer Immobilie.
Welche Voraussetzungen sollte ein Verwalter erfüllen?
Bei der Auswahl einer Hausverwaltung sollten Eigentümer nicht ausschließlich auf den Preis achten. Wichtige Kriterien sind unter anderem:
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Fachliche Qualifikation
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Zertifizierung nach § 26a WEG
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Transparente Kommunikation
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Digitale Verwaltungsprozesse
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Erreichbarkeit und kurze Reaktionszeiten
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Ortskenntnis und ein zuverlässiges Handwerkernetzwerk
Ein kompetenter Verwalter trägt maßgeblich zum Werterhalt der Immobilie und zu einer funktionierenden Eigentümergemeinschaft bei.
Wie lange gilt eine Verwalterbestellung?
Die Dauer der Bestellung wird durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Nach Ablauf der Bestellungszeit ist eine erneute Bestellung möglich. Während der laufenden Bestellung kann der Verwalter unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch wieder abberufen werden.
Welche Unterlagen werden nach der Bestellung benötigt?
Nach der erfolgreichen Verwalterbestellung übernimmt die neue Hausverwaltung sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft. Dazu gehören unter anderem:
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Eigentümer- und Dienstleisterliste
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Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
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Beschlusssammlung
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Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
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Verträge mit Dienstleistern
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Versicherungsunterlagen
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Bankunterlagen
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Rücklagenübersichten
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Wartungsnachweise und technische Dokumentationen
Eine vollständige Übergabe gewährleistet den nahtlosen Start der neuen Verwaltung.
Verwalterbestellung mit LACARA Immobilienverwaltung
Die LACARA Immobilienverwaltung begleitet Wohnungseigentümergemeinschaften bei der rechtssicheren Bestellung eines neuen Verwalters – von der Angebotserstellung über die Teilnahme an der Eigentümerversammlung bis hin zur vollständigen Übernahme der Verwaltungsunterlagen.
Als zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG legen wir besonderen Wert auf transparente Kommunikation, digitale Prozesse und eine persönliche Betreuung. Unser Ziel ist eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie der nachhaltige Werterhalt Ihrer Immobilie.
Sie möchten einen neuen Verwalter bestellen?
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und begleiten Ihre Eigentümergemeinschaft professionell durch den gesamten Bestellungs- und Übernahmeprozess.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Hausverwaltung
Frage: Wer bestellt den Verwalter einer WEG?
Antwort: Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung.
Frage: Kann der Verwalter ohne Eigentümerversammlung bestellt werden?
Antwort: Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren möglich.
Frage: Ist die Verwalterbestellung dasselbe wie der Verwaltervertrag?
Antwort: Nein. Die Verwalterbestellung schafft die rechtliche Stellung des Verwalters, während der Verwaltervertrag die Leistungen, Vergütung und Vertragsbedingungen regelt.