Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen
Verkehrssicherungspflicht: Sicherheit rund um die Immobilie
Eine Immobilie zu besitzen bedeutet nicht nur, sich um Mieteinnahmen, Instandhaltung und Abrechnungen zu kümmern. Eigentümer und Vermieter tragen auch Verantwortung für die Sicherheit rund um ihre Immobilie.
Genau hier kommt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ins Spiel.
Sie verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, angemessene Maßnahmen zu treffen, damit andere Personen nicht zu Schaden kommen.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Grundsätzlich gilt: Wer eine Immobilie unterhält, muss dafür sorgen, dass von ihr keine vermeidbaren Gefahren für andere ausgehen.
Das betrifft beispielsweise:
Hauseingänge und Treppenhäuser
Gehwege und Zufahrten
Beleuchtung
Handläufe und Geländer
Dächer und Fassadenteile
Spielplätze
Tiefgaragen und Stellplätze
Außenanlagen und Bäume
Winterdienst und Glätte
technische Anlagen
Dabei bedeutet die Verkehrssicherungspflicht nicht, dass jede theoretisch mögliche Gefahr ausgeschlossen werden muss. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Gefahr erkennbar und zumutbar vermeidbar ist.
Wer ist verantwortlich?
Bei einer vermieteten Immobilie bleibt die Verantwortung grundsätzlich beim Eigentümer. Bestimmte Aufgaben können jedoch auf andere Personen oder Dienstleister übertragen werden.
Das ist beispielsweise beim Winterdienst möglich.
Wichtig ist allerdings: Eine Übertragung der Aufgabe bedeutet nicht automatisch, dass der Eigentümer jede Verantwortung verliert. Die ordnungsgemäße Auswahl, Beauftragung und gegebenenfalls Kontrolle des Dienstleisters kann weiterhin erforderlich sein.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist zusätzlich zu unterscheiden, ob es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt.
Regelmäßige Kontrollen sind entscheidend
Ein Schaden entsteht häufig nicht plötzlich. Defekte Beleuchtungen, lose Geländer, beschädigte Gehwege oder herabfallende Äste können sich bereits vorher ankündigen.
Deshalb sollten Immobilien regelmäßig kontrolliert werden.
Besonders wichtig sind:
Treppen und Wege: Sind Stolperstellen oder Beschädigungen vorhanden?
Beleuchtung: Funktionieren Lampen in Eingangsbereichen, Treppenhäusern und Außenanlagen?
Dächer und Fassaden: Gibt es lose Bauteile oder andere erkennbare Schäden?
Bäume: Gibt es abgestorbene Äste oder andere erkennbare Gefahren?
Winter: Sind Gehwege und Zugänge bei Schnee und Eis ausreichend gesichert?
Was passiert bei einem Unfall?
Kommt eine Person aufgrund einer nicht ausreichend gesicherten Gefahrenstelle zu Schaden, können Schadensersatz- und gegebenenfalls weitere Haftungsansprüche entstehen.
Deshalb ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Kontrollen und durchgeführten Maßnahmen sinnvoll.
Fazit
Verkehrssicherungspflicht ist kein Thema, das Eigentümer erst beschäftigen sollte, wenn bereits ein Unfall passiert ist.
Regelmäßige Kontrollen, eine gute Dokumentation und die rechtzeitige Beseitigung erkannter Gefahren sind wichtige Bestandteile einer verantwortungsvollen Immobilienverwaltung.
LACARA Immobilienverwaltung unterstützt Eigentümergemeinschaften und Immobilieneigentümer dabei, den Überblick über notwendige Maßnahmen und die laufende Betreuung ihrer Immobilie zu behalten.


