Tagesordnungspunkte bei der Eigentümerversammlung – Verwalterwechsel rechtssicher vorbereiten
- Larissa Mansfeld

- vor 2 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Ein Verwalterwechsel gehört zu den wichtigsten Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) im Kreis Mettmann, im Bergischen Land und auch im Ruhrgebiet. Damit dieser rechtssicher umgesetzt werden kann, müssen die entsprechenden Tagesordnungspunkte (TOPs) korrekt vorbereitet, angekündigt und beschlossen werden. Fehler führen schnell zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Deshalb unterstützt die LACARA Immobilienverwaltung Neukunden immer auch bei diesen notwendigen Formalien.

Im Folgenden erfahren Sie, welche TOPs erforderlich sind, in welcher Reihenfolge sie behandelt werden sollten und worauf Sie achten müssen.
Rechtliche Grundlage
Die Eigentümerversammlung und ihre Beschlüsse richten sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Wichtig:
Beschlüsse sind nur wirksam, wenn sie ordnungsgemäß angekündigt wurden
Jeder Eigentümer muss vorab wissen, worüber abgestimmt wird
Die richtigen Tagesordnungspunkte beim Verwalterwechsel
Ein rechtssicherer Wechsel besteht in der Praxis aus vier zentralen Beschlüssen:
1. Abberufung des aktuellen Verwalters
Was bedeutet das? Die Gemeinschaft entzieht dem bisherigen Verwalter seine Organstellung.
Wichtig:
Beschluss muss klar formuliert sein („Der Verwalter wird abberufen“)
Seit der WEG-Reform grundsätzlich jederzeit möglich
Zeitpunkt:
sofort wirksam oder zu einem bestimmten Datum
2. Kündigung des Verwaltervertrags
Warum notwendig? Die Abberufung beendet nicht automatisch den Vertrag.
Deshalb braucht es einen separaten Beschluss:
ordentliche oder außerordentliche Kündigung
unter Einhaltung der vertraglichen Fristen
Achtung: Ohne Kündigung kann der Vertrag weiterlaufen → Kostenrisiko!
3. Bestellung der neuen Verwaltung
Was wird beschlossen?
Name der neuen Hausverwaltung
Beginn der Tätigkeit
Wichtig:
eindeutige Bezeichnung der Verwaltung
klarer Startzeitpunkt
Praxis-Tipp: Bestellung sollte nahtlos an die Abberufung anschließen.
4. Annahme des Verwaltervertrags
Was passiert hier?
Zustimmung zum konkreten Verwaltervertrag
Festlegung von Leistungen, Laufzeit und Vergütung
Wichtig:
Vertrag sollte vor der Versammlung vorliegen
Eigentümer müssen ihn kennen (Transparenz!)
Richtige Reihenfolge der Beschlüsse
Die TOPs sollten in dieser Reihenfolge auf der Tagesordnung stehen:
Abberufung Verwalter
Kündigung Verwaltervertrag
Bestellung neuer Verwalter
Abschluss/Annahme Verwaltervertrag
So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und Lücken in der Verwaltung.
Häufige Fehler in der Praxis
Fehlende oder unklare Formulierungen in der Einladung
Abberufung ohne Kündigung des Vertrags
Kein konkreter Verwaltervertrag zur Einsicht
Falsche Reihenfolge der Beschlüsse
Unklarer Beginn der neuen Verwaltung
Diese Fehler führen oft zu anfechtbaren Beschlüssen.
Fazit
Ein Verwalterwechsel ist rechtlich klar geregelt – aber nur dann sicher, wenn:
alle notwendigen Tagesordnungspunkte enthalten sind
die Reihenfolge stimmt
die Beschlüsse sauber formuliert sind
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang.
FAQ zum Verwalterwechsel in der WEG
1. Kann ein Verwalter jederzeit abberufen werden?
Ja, seit der Reform des WEG ist die Abberufung grundsätzlich jederzeit möglich – unabhängig von einer Begründung.
2. Reicht die Abberufung aus, um den Vertrag zu beenden?
Nein, die Abberufung und die Kündigung des Verwaltervertrags sind zwei getrennte Vorgänge und müssen beide beschlossen werden.
3. Muss der neue Verwaltervertrag vor der Versammlung vorliegen?
Ja, idealerweise sollten alle Eigentümer den Vertrag vorab kennen, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Somit sollte der Vertragsentwurf Anlage zur Einladung zur Eigentümerversammlung sein.
Tipp für die Praxis
Lassen Sie die Tagesordnung und Beschlussformulierungen vorab prüfen. Das spart Zeit, vermeidet Streit und sorgt für rechtssichere Ergebnisse.
Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!


