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Tagesordnungspunkte bei der Eigentümerversammlung – Verwalterwechsel rechtssicher vorbereiten

  • Autorenbild: Larissa Mansfeld
    Larissa Mansfeld
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Verwalterwechsel gehört zu den wichtigsten Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) im Kreis Mettmann, im Bergischen Land und auch im Ruhrgebiet. Damit dieser rechtssicher umgesetzt werden kann, müssen die entsprechenden Tagesordnungspunkte (TOPs) korrekt vorbereitet, angekündigt und beschlossen werden. Fehler führen schnell zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Deshalb unterstützt die LACARA Immobilienverwaltung Neukunden immer auch bei diesen notwendigen Formalien.


Verwalterwechsel in der WEG rechtssicher vorbereiten
Verwalterwechsel in der WEG rechtssicher vorbereiten

Im Folgenden erfahren Sie, welche TOPs erforderlich sind, in welcher Reihenfolge sie behandelt werden sollten und worauf Sie achten müssen.


Rechtliche Grundlage

Die Eigentümerversammlung und ihre Beschlüsse richten sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).


Wichtig:

  • Beschlüsse sind nur wirksam, wenn sie ordnungsgemäß angekündigt wurden

  • Jeder Eigentümer muss vorab wissen, worüber abgestimmt wird


Die richtigen Tagesordnungspunkte beim Verwalterwechsel


Ein rechtssicherer Wechsel besteht in der Praxis aus vier zentralen Beschlüssen:


1. Abberufung des aktuellen Verwalters


Was bedeutet das? Die Gemeinschaft entzieht dem bisherigen Verwalter seine Organstellung.


Wichtig:

  • Beschluss muss klar formuliert sein („Der Verwalter wird abberufen“)

  • Seit der WEG-Reform grundsätzlich jederzeit möglich


Zeitpunkt:

  • sofort wirksam oder zu einem bestimmten Datum


2. Kündigung des Verwaltervertrags


Warum notwendig? Die Abberufung beendet nicht automatisch den Vertrag.


Deshalb braucht es einen separaten Beschluss:

  • ordentliche oder außerordentliche Kündigung

  • unter Einhaltung der vertraglichen Fristen


Achtung: Ohne Kündigung kann der Vertrag weiterlaufen → Kostenrisiko!


3. Bestellung der neuen Verwaltung


Was wird beschlossen?

  • Name der neuen Hausverwaltung

  • Beginn der Tätigkeit


Wichtig:

  • eindeutige Bezeichnung der Verwaltung

  • klarer Startzeitpunkt


Praxis-Tipp: Bestellung sollte nahtlos an die Abberufung anschließen.


4. Annahme des Verwaltervertrags


Was passiert hier?

  • Zustimmung zum konkreten Verwaltervertrag

  • Festlegung von Leistungen, Laufzeit und Vergütung


Wichtig:

  • Vertrag sollte vor der Versammlung vorliegen

  • Eigentümer müssen ihn kennen (Transparenz!)


Richtige Reihenfolge der Beschlüsse


Die TOPs sollten in dieser Reihenfolge auf der Tagesordnung stehen:

  1. Abberufung Verwalter

  2. Kündigung Verwaltervertrag

  3. Bestellung neuer Verwalter

  4. Abschluss/Annahme Verwaltervertrag


So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und Lücken in der Verwaltung.


Häufige Fehler in der Praxis


  • Fehlende oder unklare Formulierungen in der Einladung

  • Abberufung ohne Kündigung des Vertrags

  • Kein konkreter Verwaltervertrag zur Einsicht

  • Falsche Reihenfolge der Beschlüsse

  • Unklarer Beginn der neuen Verwaltung


Diese Fehler führen oft zu anfechtbaren Beschlüssen.


Fazit


Ein Verwalterwechsel ist rechtlich klar geregelt – aber nur dann sicher, wenn:

  • alle notwendigen Tagesordnungspunkte enthalten sind

  • die Reihenfolge stimmt

  • die Beschlüsse sauber formuliert sind


Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang.


FAQ zum Verwalterwechsel in der WEG


1. Kann ein Verwalter jederzeit abberufen werden?

Ja, seit der Reform des WEG ist die Abberufung grundsätzlich jederzeit möglich – unabhängig von einer Begründung.


2. Reicht die Abberufung aus, um den Vertrag zu beenden?

Nein, die Abberufung und die Kündigung des Verwaltervertrags sind zwei getrennte Vorgänge und müssen beide beschlossen werden.


3. Muss der neue Verwaltervertrag vor der Versammlung vorliegen?

Ja, idealerweise sollten alle Eigentümer den Vertrag vorab kennen, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Somit sollte der Vertragsentwurf Anlage zur Einladung zur Eigentümerversammlung sein.


Tipp für die Praxis


Lassen Sie die Tagesordnung und Beschlussformulierungen vorab prüfen. Das spart Zeit, vermeidet Streit und sorgt für rechtssichere Ergebnisse.

Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!

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