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Wenn der Verwalter kündigt - 
Was Wohnungseigentümergemeinschaften jetzt tun können

Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es überraschend: Die Hausverwaltung kündigt den Verwaltervertrag und teilt mit, dass sie die Betreuung der Immobilie künftig nicht mehr übernehmen wird. Für Eigentümer stellt sich dann schnell die Frage: Wie geht es jetzt weiter und was muss die WEG tun?

Grundsätzlich ist eine Kündigung durch die Hausverwaltung rechtlich möglich. Wichtig ist jedoch, dass die Eigentümergemeinschaft rechtzeitig reagiert, damit die Verwaltung der Immobilie ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann.

Die LACARA Immobilienverwaltung unterstützt Eigentümergemeinschaften bei der Übernahme von Verwaltungsmandaten und begleitet WEGs strukturiert bei einem Verwalterwechsel.

Darf eine Hausverwaltung einfach kündigen?

 

Ja. Auch Hausverwaltungen können den Verwaltervertrag kündigen. Grundlage ist der abgeschlossene Verwaltervertrag, der zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Verwaltung besteht.

In den meisten Fällen gelten dabei:

  • vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen

  • eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, das die Bestellung und Abberufung von WEG-Verwaltern regelt.

 

Für Eigentümer bedeutet eine Kündigung durch die Verwaltung jedoch nicht, dass die Immobilie plötzlich „ohne Verwaltung“ bleibt. Die WEG hat ausreichend Zeit, eine neue Verwaltung zu bestellen.

Erste Schritte für Eigentümergemeinschaften

 

Wenn der Verwalter kündigt, sollte die Eigentümergemeinschaft strukturiert vorgehen.

 

1. Kündigungsfrist prüfen

Zunächst sollte geprüft werden:

  • Wann endet der Verwaltervertrag?

  • Welche Kündigungsfrist gilt?

  • Wie lange bleibt die Verwaltung noch im Amt?

 

In den meisten Fällen bleibt die Verwaltung noch mehrere Monate tätig, bis der Vertrag endet.

2. Verwaltungsbeirat einbeziehen

Falls ein Verwaltungsbeirat besteht, übernimmt dieser häufig eine zentrale Rolle:

  • Einholen von Angeboten neuer Hausverwaltungen

  • Abstimmung mit Eigentümern

  • Vorbereitung der Eigentümerversammlung

 

Der Beirat kann den Prozess deutlich strukturieren.

3. Angebote neuer Hausverwaltungen einholen

Eigentümergemeinschaften sollten frühzeitig mehrere Verwaltungen vergleichen.

 

Wichtige Kriterien sind zum Beispiel:

  • Erfahrung mit WEG-Verwaltung

  • transparente Kostenstruktur

  • gute Erreichbarkeit

  • digitale Verwaltungsmöglichkeiten

  • regionale Marktkenntnis

 

Gerade bei größeren Anlagen ist eine professionelle Verwaltung entscheidend für den Werterhalt der Immobilie.

4. Eigentümerversammlung vorbereiten

Die neue Verwaltung wird über einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft bestellt.

 

In der Eigentümerversammlung werden typischerweise:

  • mehrere Angebote vorgestellt

  • Fragen der Eigentümer geklärt

  • eine neue Hausverwaltung gewählt

 

Idealerweise erfolgt die Bestellung nahtlos zum Vertragsende der bisherigen Verwaltung.

Wichtige Unterlagen bei einem Verwalterwechsel

Beim Wechsel der Hausverwaltung müssen alle Verwaltungsunterlagen übergeben werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Jahresabrechnungen

  • Wirtschaftspläne

  • Verträge mit Dienstleistern

  • Versicherungsunterlagen

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

  • Beschlusssammlung

  • Kontoübersichten der WEG

  • Informationen zur Instandhaltungsrücklage

 

Eine vollständige Übergabe ist entscheidend, damit die neue Verwaltung ihre Arbeit ohne Verzögerung aufnehmen kann.

Häufige Gründe, warum Hausverwaltungen kündigen

 

Auch wenn Eigentümer überrascht sind, hat eine Kündigung durch die Verwaltung oft nachvollziehbare Gründe, zum Beispiel:

  • sehr kleine Eigentümergemeinschaften

  • hohe Konflikte innerhalb der WEG

  • wirtschaftlich schwierige Verwaltungsstrukturen

  • personelle Veränderungen innerhalb der Verwaltung

  • strategische Neuausrichtung der Hausverwaltung

 

Für Eigentümer kann eine solche Situation auch eine Chance sein, eine Verwaltung zu finden, die besser zur Immobilie passt.

Worauf Eigentümer bei einer neuen Hausverwaltung achten sollten

 

Bei der Auswahl einer neuen Verwaltung sollten Eigentümer besonders auf folgende Punkte achten:

  • klare und transparente Kommunikation

  • strukturierte Buchhaltung und Abrechnung

  • schnelle Reaktionszeiten bei Problemen

  • langfristige Betreuung der Immobilie

 

Eine professionelle Hausverwaltung sorgt dafür, dass Eigentümergemeinschaften rechtssicher organisiert sind und der Wert der Immobilie langfristig erhalten bleibt.

Unterstützung beim Verwalterwechsel

 

Die LACARA Immobilienverwaltung unterstützt Eigentümergemeinschaften bei der Übernahme von Verwaltungsmandaten und begleitet WEGs beim Wechsel der Hausverwaltung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der bestehenden Verwaltungsstruktur

  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung

  • strukturierte Übernahme der Verwaltungsunterlagen

  • transparente und professionelle Betreuung der Immobilie

 

Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft aktuell eine neue Hausverwaltung sucht, beraten wir Sie gerne unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit.

Kontaktieren Sie uns! Alternativ können Sie Ihre Anfrage auch online stellen.

Verwalter kündigt WEG im Kreis Mettmann

Häufige Fragen zur Kündigung durch den Hausverwalter

Frage: Was passiert, wenn der Hausverwalter kündigt?


Antwort: Wenn der Verwalter sein Amt kündigt, endet sein Mandat nach den im Vertrag vereinbarten Fristen. Die Eigentümergemeinschaft (WEG) muss dann eine neue Verwaltung bestellen, um die laufenden Aufgaben wie Abrechnungen, Instandhaltungen und Kommunikation mit Eigentümern und Mietern nahtlos fortzuführen. Die Kündigung durch den Verwalter muss schriftlich erfolgen.

Frage: Welche Rechte haben Eigentümer, wenn der Verwalter kündigt?

 

Antwort: Eigentümer haben das Recht, die Kündigung zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Verwaltungsaufgaben bis zum Ende der Vertragslaufzeit korrekt erledigt werden. Sie können über die Bestellung einer neuen Verwaltung entscheiden, Unterlagen anfordern und sicherstellen, dass Abrechnungen, Rücklagen und Verträge ordnungsgemäß übergeben werden.

Frage: Wie läuft der Wechsel der Hausverwaltung ab, wenn der Verwalter kündigt?

 

Antwort: Nach der Kündigung plant die WEG die Bestellung einer neuen Verwaltung. Die wichtigsten Schritte: Fristen aus dem Verwaltervertrag beachten, Verwaltungsbeirat einbinden, Angebote neuer Verwaltungen einholen, Beschluss in der Eigentümerversammlung fassen und alle Unterlagen wie Abrechnungen, Verträge und Rücklagen übergeben. So wird ein reibungsloser und rechtssicherer Wechsel gewährleistet.

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