Hausverwaltung kündigen in Velbert: Rechte von Eigentümern & WEG
- Larissa Mansfeld

- 12. März
- 3 Min. Lesezeit
Wenn Eigentümer mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden sind, stellt sich häufig die Frage: Kann man eine Hausverwaltung einfach kündigen?
Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Kündigung an bestimmte Regeln gebunden.
In diesem Artikel erfahren Eigentümer in Velbert,
wann eine Hausverwaltung gekündigt werden kann
welche Fristen gelten
wie der Wechsel rechtssicher funktioniert
und welche Rechte Eigentümer haben.

Wann kann eine Hausverwaltung gekündigt werden?
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft basiert meist auf zwei Grundlagen:
Verwaltervertrag
Bestellungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft
Die Kündigung betrifft in der Regel beides.
Typische Gründe für eine Kündigung sind:
schlechte Erreichbarkeit der Verwaltung
verspätete oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen
fehlende Transparenz bei Finanzen
schlechte Organisation von Eigentümerversammlungen
mangelnde Betreuung der Immobilie
Wenn mehrere Eigentümer mit der Arbeit unzufrieden sind, kann die Gemeinschaft eine
Abberufung des Verwalters beschließen.
Ordentliche Kündigung der Hausverwaltung
In vielen Fällen erfolgt die Kündigung ordentlich zum Vertragsende.
Typische Vertragslaufzeiten:
3 Jahre
5 Jahre (früher häufig, heute seltener)
Die Eigentümergemeinschaft kann zum Ablauf dieser Laufzeit beschließen, den Verwalter nicht erneut zu bestellen.
Wichtig:
Die Kündigung muss über einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.
Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?
Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
schwere Pflichtverletzungen
Veruntreuung von Geldern
massive Verzögerung bei Abrechnungen
grobe Pflichtverletzungen gegenüber der WEG
fehlende Durchführung wichtiger Maßnahmen
Die Grundlage dafür findet sich im Wohnungseigentumsrecht, das durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt wird.
Eine außerordentliche Kündigung sollte immer rechtlich geprüft werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie läuft die Kündigung einer Hausverwaltung ab?
Der Ablauf ist meist ähnlich:
1. Eigentümer sprechen Probleme an
Oft wird zunächst versucht, Probleme mit der Verwaltung zu klären.
2. Tagesordnungspunkt für Eigentümerversammlung
Ein Eigentümer oder der Verwaltungsbeirat kann beantragen:
„Abberufung der Hausverwaltung und Bestellung einer neuen Verwaltung“
3. Beschluss der Eigentümergemeinschaft
Die WEG entscheidet per Mehrheitsbeschluss.
4. Kündigung des Verwaltervertrags
Nach der Abberufung erfolgt die Vertragskündigung.
5. Bestellung einer neuen Hausverwaltung
Idealerweise wird direkt eine neue Verwaltung gewählt.
Mehrheit in der Eigentümerversammlung
Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2020 genügt häufig eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um den Verwalter abzuberufen.
Das erleichtert Eigentümern deutlich den Wechsel.
Typische Fehler beim Wechsel der Hausverwaltung
Viele Eigentümergemeinschaften machen beim Wechsel ähnliche Fehler.
1. Keine neue Verwaltung vorbereitet
Ohne neue Verwaltung kann es zu organisatorischen Problemen kommen.
2. Vertragsfristen übersehen
Manche Verwalterverträge verlängern sich automatisch.
3. Unklare Beschlüsse
Ein Beschluss sollte immer eindeutig formuliert sein.
4. Fehlende Übergabe
Dokumente, Konten und Unterlagen müssen sauber übergeben werden.
Welche Unterlagen müssen übergeben werden?
Nach dem Wechsel muss die alte Verwaltung alle wichtigen Unterlagen an die neue Verwaltung übergeben, zum Beispiel:
Abrechnungen
Verträge mit Dienstleistern
Versicherungen
Kontoübersichten
Protokolle von Eigentümerversammlungen
Instandhaltungsrücklagen
Eine vollständige Übergabe ist entscheidend für einen reibungslosen Start der neuen Verwaltung. Die LACARA Immobilienverwaltung begleitet Sie gerne dabei.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Hausverwaltung?
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn:
Eigentümer keine Antworten auf Anfragen erhalten
Reparaturen zu lange dauern
Transparenz bei Finanzen fehlt
Eigentümerversammlungen schlecht organisiert sind
Gerade in wachsenden Städten wie Velbert wird eine professionelle Verwaltung immer wichtiger, um Immobilien langfristig gut zu betreuen.
Fazit: Eigentümer haben klare Rechte
Eigentümergemeinschaften müssen nicht dauerhaft bei einer Verwaltung bleiben, mit der sie unzufrieden sind.
Wichtig ist:
Kündigungsfristen beachten
Beschlüsse korrekt fassen
eine neue Verwaltung frühzeitig auswählen
Mit der richtigen Vorbereitung kann der Wechsel einer Hausverwaltung strukturiert und rechtssicher umgesetzt werden.
Tipp für Eigentümer: Wenn mehrere Eigentümer unzufrieden sind, lohnt es sich, frühzeitig Angebote anderer Hausverwaltungen einzuholen und den Wechsel gemeinsam zu planen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie bei einem strukturierten Wechsel.



