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Hausverwaltung kündigen in Velbert: Rechte von Eigentümern & WEG

  • Autorenbild: Larissa Mansfeld
    Larissa Mansfeld
  • 12. März
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn Eigentümer mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden sind, stellt sich häufig die Frage: Kann man eine Hausverwaltung einfach kündigen?


Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Kündigung an bestimmte Regeln gebunden.


In diesem Artikel erfahren Eigentümer in Velbert,

  • wann eine Hausverwaltung gekündigt werden kann

  • welche Fristen gelten

  • wie der Wechsel rechtssicher funktioniert

  • und welche Rechte Eigentümer haben.


Unzufrieden mit der Hausverwaltung in Velbert
Unzufrieden mit der Hausverwaltung - Verwaltervertrag kündigen

Wann kann eine Hausverwaltung gekündigt werden?


Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft basiert meist auf zwei Grundlagen:

  1. Verwaltervertrag

  2. Bestellungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft


Die Kündigung betrifft in der Regel beides.


Typische Gründe für eine Kündigung sind:

  • schlechte Erreichbarkeit der Verwaltung

  • verspätete oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen

  • fehlende Transparenz bei Finanzen

  • schlechte Organisation von Eigentümerversammlungen

  • mangelnde Betreuung der Immobilie


Wenn mehrere Eigentümer mit der Arbeit unzufrieden sind, kann die Gemeinschaft eine

Abberufung des Verwalters beschließen.


Ordentliche Kündigung der Hausverwaltung


In vielen Fällen erfolgt die Kündigung ordentlich zum Vertragsende.

Typische Vertragslaufzeiten:

  • 3 Jahre

  • 5 Jahre (früher häufig, heute seltener)


Die Eigentümergemeinschaft kann zum Ablauf dieser Laufzeit beschließen, den Verwalter nicht erneut zu bestellen.


Wichtig:

Die Kündigung muss über einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.


Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?


Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


Beispiele:

  • schwere Pflichtverletzungen

  • Veruntreuung von Geldern

  • massive Verzögerung bei Abrechnungen

  • grobe Pflichtverletzungen gegenüber der WEG

  • fehlende Durchführung wichtiger Maßnahmen


Die Grundlage dafür findet sich im Wohnungseigentumsrecht, das durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt wird.


Eine außerordentliche Kündigung sollte immer rechtlich geprüft werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.


Wie läuft die Kündigung einer Hausverwaltung ab?


Der Ablauf ist meist ähnlich:


1. Eigentümer sprechen Probleme an

Oft wird zunächst versucht, Probleme mit der Verwaltung zu klären.


2. Tagesordnungspunkt für Eigentümerversammlung

Ein Eigentümer oder der Verwaltungsbeirat kann beantragen:

„Abberufung der Hausverwaltung und Bestellung einer neuen Verwaltung“

3. Beschluss der Eigentümergemeinschaft

Die WEG entscheidet per Mehrheitsbeschluss.


4. Kündigung des Verwaltervertrags

Nach der Abberufung erfolgt die Vertragskündigung.


5. Bestellung einer neuen Hausverwaltung

Idealerweise wird direkt eine neue Verwaltung gewählt.


Mehrheit in der Eigentümerversammlung


Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2020 genügt häufig eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um den Verwalter abzuberufen.

Das erleichtert Eigentümern deutlich den Wechsel.


Typische Fehler beim Wechsel der Hausverwaltung


Viele Eigentümergemeinschaften machen beim Wechsel ähnliche Fehler.


1. Keine neue Verwaltung vorbereitet

Ohne neue Verwaltung kann es zu organisatorischen Problemen kommen.


2. Vertragsfristen übersehen

Manche Verwalterverträge verlängern sich automatisch.


3. Unklare Beschlüsse

Ein Beschluss sollte immer eindeutig formuliert sein.


4. Fehlende Übergabe

Dokumente, Konten und Unterlagen müssen sauber übergeben werden.


Welche Unterlagen müssen übergeben werden?


Nach dem Wechsel muss die alte Verwaltung alle wichtigen Unterlagen an die neue Verwaltung übergeben, zum Beispiel:

  • Abrechnungen

  • Verträge mit Dienstleistern

  • Versicherungen

  • Kontoübersichten

  • Protokolle von Eigentümerversammlungen

  • Instandhaltungsrücklagen


Eine vollständige Übergabe ist entscheidend für einen reibungslosen Start der neuen Verwaltung. Die LACARA Immobilienverwaltung begleitet Sie gerne dabei.


Wann lohnt sich ein Wechsel der Hausverwaltung?


Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn:

  • Eigentümer keine Antworten auf Anfragen erhalten

  • Reparaturen zu lange dauern

  • Transparenz bei Finanzen fehlt

  • Eigentümerversammlungen schlecht organisiert sind


Gerade in wachsenden Städten wie Velbert wird eine professionelle Verwaltung immer wichtiger, um Immobilien langfristig gut zu betreuen.


Fazit: Eigentümer haben klare Rechte


Eigentümergemeinschaften müssen nicht dauerhaft bei einer Verwaltung bleiben, mit der sie unzufrieden sind.


Wichtig ist:

  • Kündigungsfristen beachten

  • Beschlüsse korrekt fassen

  • eine neue Verwaltung frühzeitig auswählen


Mit der richtigen Vorbereitung kann der Wechsel einer Hausverwaltung strukturiert und rechtssicher umgesetzt werden.


Tipp für Eigentümer: Wenn mehrere Eigentümer unzufrieden sind, lohnt es sich, frühzeitig Angebote anderer Hausverwaltungen einzuholen und den Wechsel gemeinsam zu planen.


Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie bei einem strukturierten Wechsel.

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